Therapie

Die psychische und / oder körperliche Gesundheit ist gefährdet. Symptome, Beschwerden oder Probleme treten in verschiedenen Situationen wiederholt auf und schränken die Lebensqualität ein. Familie, Partner, Freunde oder Kollegen äußern Sorgen oder Wünsche nach gemeinsamer Klärung …

… Oder eine psychische Diagnose wurde bereits gestellt, Vorbehandlungen erfordern nun eine kontinuierliche, ambulante Weiterbehandlung.

Nach einer diagnostischen Phase werden individuelle Ziele festgelegt, die durch psychotherapeutische Methoden und den Transfer des Gelernten in den Alltag erreicht werden sollen. Die Psychotherapie unterstützt die gewünschte Veränderung und aktive Bewältigung belastender Emotionen, unerwünschter Denk- und Verhaltensmuster.

Das Honorar für Psychotherapie orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Organisation und die Möglichkeiten einer Kostenübernahme oder -beteiligung sind abhängig von Versicherungsvertrag und Kostenträger. Mit privaten Krankenversicherungen, Beihilfe, Heilfürsorge, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen kann in der Regel in der Privatpraxis abgerechnet werden.
Diese Praxis ist nicht an das vertragsärztliche System angeschlossen, es gibt keinen Kassensitz.
Die Abrechnung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren nach §13 Absatz 3 SGB ist durch die Strukturreform der ambulanten Psychotherapie- Richtlinie massiv erschwert. Die Kosten sollen nur noch bei kassenzugelassenen Therapeut*innen- trotz enormer Wartezeiten-, nicht aber identisch qualifizierten Therapeut*innen in privaten Praxen übernommen werden. Es erwartet Sie vielfach ein mühsames Verfahren in der Beantragung was in der Folge dann leider mit Ablehnungen, Widersprüchen und frustranen Ergebnissen für alle Seiten verbunden ist. Eine Liste der kassenzugelassenen Kolleg*innen finden Sie auf der Seite Ihrer Psychotherapeutenkammer. Gern unterstütze ich Sie auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin dennoch bei diesem Verfahren. Grundsätzlich können Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse auf Selbstzahlerbasis behandelt werden.

Nach den Grundlagen der kognitiven Verhaltenstherapie können Erwachsene, Kinder, Jugendliche, Paare und Familien behandelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gruppentherapieangebote oder die EMDR-Methode als ein besonderes Verfahren zur fokussierten Bearbeitung Anwendung finden.

Mögliche Diagnosen

Depression, Angststörung, Akute und Posttraumatische Belastungsstörung, psychosomatische Störung, chronische Schmerzen, Zwangsstörung, Substanzabhängigkeit, Persönlichkeitsstörung, Essstörung, Verhaltens- und emotionale Störungen im Kindes- und Jugendalter.